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Grundsätze einer "Fairen Wespenbekämpfung"

Wir richten uns bei unserer täglichen Arbeit nach den Belangen des Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutzes.

Bei Wespenproblemen entscheidet die Situation vor Ort, ob und mit welchem Aufwand der Einsatz eines Schädlingsbekämpfers notwendig ist. Oft kann dies bereits telefonisch abgeklärt werden. Hier sind die Firmen auf Ihre möglichst konkrete Beschreibung angewiesen.
Sei es, weil eine Allergie gegen Wespengift vorliegt oder sich Wespen für ihr Nest einen Platz in der Nähe des Kinderzimmers ausgesucht haben, wir nehmen die Sorgen unserer Kunden jederzeit ernst.

Wespen an Lebensmitteln sind unter hygienischen Gesichtspunkten kritisch zu sehen, da sie wie Fliegen zuvor auch andere Futterquellen (z.B. Aas) besucht haben könnten. Gleichzeitig ist uns aber auch bewusst, dass Wespen ein wichtiger Bestandteil unseres Ökosystems sind, Pflanzen bestäuben und sich von Insekten, wie z.B. Blattläusen oder auch Fliegen ernähren. 

Es ist zu betonen, dass grundsätzlich alle Möglichkeiten zusammen mit den Kunden besprochen werden, ehe ein Nest im Rahmen der zulässigen Möglichkeiten entfernt wird. In den meisten Fällen ist es durchaus angebracht, sich eher mit den manchmal auch lästigen Untermietern zu arrangieren.

Mit unseren Grundsätzen für eine "Faire Wespenbekämpfung" wird die Transparenz in der Vorgehensweise gewährleistet und eine akzeptable Lösung gefunden.

1

Das Erstgespräch mit dem Kunden ist beratend: Dabei wird die Notwendigkeit der Maßnahme besprochen, Artenschutzverordnung und Tierschutzgesetz berücksichtigt, mögliche Alternativverfahren vorgestellt und der zu erwartende Endpreis genannt. Dabei sind bereits die Kosten für Material, Lohnanteil und die Mehrwertsteuer berücksichtigt.

2

Bereits im (ggf. kostenpflichtigen) Beratungsgespräch werden erste Handlungshilfen und Tipps zur Beruhigung des Anrufers gegeben. Es wird dem Kunden angezeigt, sobald Kosten entstehen/ein Vertragsverhältnis entsteht.

3

Die geeignete Vorgehensweise wird gemeinsam mit dem Kunden abgestimmt. Der Kunde wird über die Wirkungsweise des auf-/eingebrachten Insektizides informiert. Die Überlegungen zu Alternativverfahren schließen auch die Möglichkeit des Umsetzens des Nestes mit ein.

4

Das Bekämpfungsprotokoll enthält den Namen der Insektenart, den Namen des Schädlingsbekämpfers und das eingesetzte Präparat. Betriebe halten eine Produktinformation zu den eingesetzten Mitteln bereit und stellen sie dem Kunden auf Wunsch zur Verfügung.

5

Mit der Durchführung der Arbeiten werden ausschließlich ausgebildete und regelmäßig fortgebildete Mitarbeiter betraut. Geeignete Fortbildungen werden z.B. vom Berufsverband DSV e.V. und vom VFöS e.V. angeboten.